Du bist selbst Veranstalter?
Vergiss die Haftpflicht nicht!
Sobald Du einen Club oder eine Location für eigene Veranstaltungen mietest, solltest Du mit dem Vermieter das Thema Veranstalterhaftpflicht klären. In den meisten Fällen wirst Du dafür verantwortlich sein. Die Veranstalterhaftpflicht schützt Dich in Deiner Funktion als Veranstalter, z.B. bei Brandschäden durch eine defekte Lichtanlage, bei Schäden, die Du beim Bühnenaufbau oder -abbau verursachst. Oder wenn ein Besucher über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stürzt und sich verletzt.
in Deutschland.
plus jeweils 72 Stunden für Vor- und Nacharbeiten. Längere Zeiten auf Anfrage.
an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion.
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Die Veranstalterhaftpflicht schützt Dich in Deiner Funktion als Veranstalter, z. B. bei Brandschäden durch eine defekte Lichtanlage oder bei Schäden, die Du beim Bühnenaufbau oder -abbau verursachst. Oder wenn ein Besucher über ein unsachgemäß verlegtes Kabel stürzt und sich verletzt.
- Absicherung von Veranstaltungen bis zu sieben Tagen, plus jeweils 72 Stunden für Vor- und Nacharbeiten.
- Pauschale Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 oder 5 Mio. Euro wählbar
- Mietsachschäden an Räumen/Gebäuden durch Leitungs- und Abwasser oder Brand und Explosion sind ebenfalls mitabgedeckt
Außerdem mitversichert:
- Eigene Ordnerdienste, Wegweiser und Werbetafeln
- Eigene Verkaufsstände (Fanartikel, Speisen, Getränke etc.)
- Kosten bis 10.000 Euro für Austausch von Schlössern / Schließanlagen, wenn Du die Schlüssel der gemieteten Veranstaltungsräume verlierst
Ja, bei der Veranstalter- und Umwelt-Haftpflichtversicherung gibt es einen Selbstbehalt von 150 Euro je Schaden.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Einsatz von Pyrotechnik / Feuerwerken
- Tribünen mit eigenem Auf- und Abbau
- Garderobenversicherung
- Schäden an gemieteten / ausgeliehenen beweglichen Sachen (z.B. Tontechnik, Musikinstrumente, Zelte)
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Diese Übersicht gibt einen ersten Überblick über die möglichen Leistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich jeweils aus dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen.
Schadenbeispiele dienen nur zur Veranschaulichung. Im Schadenfall wird die Leistungspflicht individuell geprüft.